Hausrecht – elbdeich e.V.

Hausordnung und Ausübung des Hausrechts des Elbdeich e.V.

Präambel

Der Elbdeich e.V. ist ein gemeinnütziger Kulturverein in Hamburg-Moorburg. Grundlage seiner Arbeit sind die in der Satzung festgelegten Vereinszwecke sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz) und zum Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz).

Der Verein fördert ein respektvolles, diskriminierungssensibles und vielfältiges Miteinander. Jede Form von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Queerfeindlichkeit, Sexismus, Ableismus sowie menschenverachtender oder demokratiefeindlicher Ideologie widerspricht dem Vereinszweck.

Hausrecht

Das Hausrecht wird durch den Vorstand sowie durch von ihm beauftragte Personen ausgeübt.

Der Vorstand ist berechtigt, Personen den Zutritt zu Vereinsveranstaltungen zu verweigern oder sie von Veranstaltungen auszuschließen, wenn aufgrund konkreter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie

  • rechtsextremistische, rassistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Inhalte verbreiten, unterstützen oder verherrlichen,
  • Kennzeichen, Symbole, Kleidung oder sonstige Erkennungsmerkmale verwenden, die einer verfassungswidrigen Organisation zuzuordnen sind oder nach ihrem objektiven Aussagegehalt rechtsextremistische oder menschenverachtende Ideologien propagieren,
  • durch Äußerungen oder Verhalten den Vereinszweck, die Würde anderer Personen oder den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen,
  • Personen aufgrund ihrer Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, einer Behinderung oder vergleichbarer Merkmale diskriminieren, einschüchtern oder bedrohen,
  • als Vertreterinnen oder Vertreter extremistischer oder verfassungsfeindlicher Bestrebungen auftreten oder deren Ziele auf der Veranstaltung fördern.

Der Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage des Hausrechts sowie unter Berücksichtigung des Vereinszwecks und des Schutzes der Veranstaltung.

Politische Parteien

Der Elbdeich e.V. ist parteipolitisch unabhängig.

Ein Ausschluss erfolgt nicht allein wegen der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer demokratisch zugelassenen politischen Partei. Ein Ausschluss kann jedoch erfolgen, wenn eine Person durch ihr Verhalten, ihre Äußerungen oder ihr Auftreten die vorstehenden Ausschlussgründe erfüllt oder den Vereinszweck erheblich beeinträchtigt.

Schlussbestimmung

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen Besucherinnen und Besucher diese Hausordnung an. Den Anweisungen der mit der Ausübung des Hausrechts betrauten Personen ist Folge zu leisten.

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Hausordnung und Hausrecht des Elbdeich e.V. in einfacher Sprache:

Wofür steht der Elbdeich e.V.?

Der Elbdeich e.V. ist ein gemeinnütziger Kulturverein in Hamburg-Moorburg.

Wir möchten, dass sich alle Menschen bei uns sicher und willkommen fühlen.

Wir respektieren die Würde jedes Menschen und behandeln alle Menschen gleich.

Wir stehen für ein respektvolles und vielfältiges Miteinander.

Bei uns ist kein Platz für:

  • Rassismus
  • Antisemitismus
  • Antiziganismus
  • Queerfeindlichkeit
  • Sexismus
  • Ableismus
  • Menschenfeindlichkeit
  • demokratiefeindliche Ideologien

Diese Grundsätze gelten für alle Veranstaltungen des Vereins.

Wer hat das Hausrecht?

Das Hausrecht hat der Vorstand des Elbdeich e.V.

Der Vorstand kann auch andere Personen damit beauftragen.

Diese Personen dürfen entscheiden, wer eine Veranstaltung betreten darf und wer eine Veranstaltung verlassen muss.

Wann kann jemand ausgeschlossen werden?

Eine Person kann abgewiesen oder von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn es konkrete Hinweise gibt, dass sie:

  • rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder andere menschenfeindliche Inhalte verbreitet oder unterstützt,
  • Symbole, Zeichen oder Kleidung trägt, die für verfassungswidrige Organisationen stehen oder menschenfeindliche oder rechtsextreme Ideologien zeigen,
  • andere Menschen beleidigt, einschüchtert oder bedroht,
  • andere Menschen wegen ihrer Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, einer Behinderung oder aus vergleichbaren Gründen diskriminiert,
  • den Vereinszweck oder die Würde anderer Menschen erheblich verletzt,
  • den Ablauf einer Veranstaltung erheblich stört,
  • als Vertreterin oder Vertreter extremistischer oder verfassungsfeindlicher Bestrebungen auftritt oder solche Ziele bei der Veranstaltung unterstützt.

Ein Ausschluss wird im Einzelfall entschieden.

Dabei werden der Vereinszweck, das Hausrecht und der Schutz der Veranstaltung berücksichtigt.

Politische Parteien

Der Elbdeich e.V. ist parteipolitisch unabhängig.

Das bedeutet:

Niemand wird allein deshalb ausgeschlossen, weil die Person Mitglied einer demokratisch zugelassenen politischen Partei ist oder diese Partei unterstützt.

Entscheidend ist das Verhalten der Person.

Ein Ausschluss ist möglich, wenn eine Person zum Beispiel andere Menschen diskriminiert, bedroht oder einschüchtert, menschenfeindliche Inhalte verbreitet oder die Veranstaltung erheblich stört.

Beim Betreten der Veranstaltung

Wer das Veranstaltungsgelände betritt, erkennt diese Hausordnung an.

Die Anweisungen der Personen, die das Hausrecht ausüben, müssen befolgt werden.

Sie sorgen dafür, dass die Veranstaltung sicher und respektvoll für alle Menschen bleibt.